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Unterlagen4 Minuten LesezeitAktualisiert September 2026

Dokumente und Kennzeichen beim Verkauf

Der meiste Stress beim Autoverkauf in der Schweiz entsteht durch den Papierkram, und fast alles ist vorhersehbar. Zwei Regeln bestimmen alles: Das Fahrzeugbrief gehört zum Auto, und die Nummernschilder gehören Ihnen.

Schweizer Fahrzeugausweis, ein Nummernschild und ein Autoschlüssel auf einem Holztisch

Was der Käufer erhält

Der Fahrzeugausweis geht bei der Übergabe an den Käufer, denn ohne ihn kann er das Auto nicht auf seinen Namen zulassen. Gib beide Schlüssel, das Serviceheft mit den Rechnungen, den aktuellen Prüfbericht (falls vorhanden) und die Bedienungsanleitungen weiter.

Alles, was Sie behalten, zum Beispiel einen zweiten Satz Räder oder ein Zubehörteil, gehört in den Vertrag, damit sich später niemand anders daran erinnert.

Was Sie behalten

Die Nummernschilder behalten Sie. Nehmen Sie sie ab, bevor der Käufer wegfährt, und bringen Sie sie entweder an Ihr nächstes Auto an oder geben Sie sie bei Ihrem kantonalen Strassenverkehrsamt ab.

Bewahren Sie eine unterschriebene Kopie des Kaufvertrags und ein Foto des Kilometerstands bei der Übergabe auf. Das ist Ihr Beleg, falls danach etwas in Frage gestellt wird.

Vermeiden Sie laufende Kosten

Die Kfz-Steuer und die Versicherung laufen weiter, bis die Zulassung gelöscht ist. Kümmern Sie sich also umgehend um die Nummernschilder und nicht erst in den darauffolgenden Wochen. Sobald die Zulassung abgemeldet ist, fordern Sie bei Ihrer Versicherung die nicht verbrauchte Prämie und bei Ihrem Kanton die nicht verbrauchte Steuer zurück.

Wenn das Auto geleast oder finanziert ist, wenden Sie sich an den Kreditgeber, bevor Sie es inserieren. Der ausstehende Betrag muss über sie beglichen werden, was den Zeitpunkt des Verkaufs verändert.

So gehen wir vor

Mit Carease wird der Papierkram für Sie erledigt: Wir prüfen Ihr Zulassungsdokument während des Onboardings, erstellen den digitalen Kaufvertrag, und der Käufer unterschreibt ihn online.

Sie fahren Ihr Auto weiter, bis es verkauft ist. Keine Vorauszahlung, eine pauschale Erfolgsgebühr von CHF 990 erst nach Verkauf des Autos und Ihre Auszahlung innerhalb von 5 Tagen.

Wir kümmern uns um den gesamten Verkauf.

Sie legen Ihren Preis fest, wir inserieren Ihr Auto auf AutoScout24 und kümmern uns um die Käufer, den Vertrag und die Zahlung.

Verkaufspreis ermitteln

Häufig gestellte Fragen

Wer behält die Nummernschilder, wenn ein Auto in der Schweiz verkauft wird?

Der Verkäufer. Nummernschilder werden dem Eigentümer und nicht dem Fahrzeug ausgestellt. Daher nehmen Sie sie bei der Übergabe ab und übertragen sie entweder auf ein anderes Fahrzeug oder geben sie bei Ihrem Kanton zurück.

Muss ich das Auto selbst abmelden?

Sie beenden Ihre eigene Zulassung, indem Sie die Kennzeichen zurückgeben oder übertragen. Der Käufer ist dafür verantwortlich, das Auto auf seinen Namen zuzulassen. Dazu verwendet er das von Ihnen übergebene Fahrzeugregistrierungsdokument.

Kann ich Versicherung und Fahrzeugsteuer zurückerhalten?

Ja, normalerweise den nicht genutzten Anteil. Sobald die Zulassung beendet ist, erstattet Ihnen Ihre Versicherung die verbleibende Prämie und Ihr Kanton die verbleibende Steuer für das Jahr.

Kann ich ein Auto verkaufen, das noch geleast ist?

Nicht direkt. Wenden Sie sich zuerst an die Leasinggesellschaft, da der ausstehende Betrag über sie beglichen werden muss, bevor das Eigentum auf einen Käufer übergehen kann.